Kostenübernahme

  • zunächst benötigt man eine Verordnung für Ergotherapie
  • kann der Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, der Hausarzt, der Neurologe, der Rheumatologe,  der HNO- Arzt oder ein anderer Facharzt ausstellen
  • bitte beachten Sie, dass eine Ergotherapieverordnung innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung begonnen werden muss
  • für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung
  • Erwachsene zahlen den gesetzlichen Anteil von 10% zuzüglich 10 € Rezeptgebühr
  • es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung, hierzu sprechen sie am besten mit ihrer Krankenkasse