Kostenübernahme
- zunächst benötigt man eine Verordnung für Ergotherapie
- kann der Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, der Hausarzt, der Neurologe, der Rheumatologe, der HNO- Arzt oder ein anderer Facharzt ausstellen
- bitte beachten Sie, dass eine Ergotherapieverordnung innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung begonnen werden muss
- für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung
- Erwachsene zahlen den gesetzlichen Anteil von 10% zuzüglich 10 € Rezeptgebühr
- es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung, hierzu sprechen sie am besten mit ihrer Krankenkasse