Inklusion

Leider kommt es immer wieder zu dem sogenannten „Schubladendenken“ auch im Rahmen der Inklusion. Nachfolgend finden Sie Informationen zu diesem sehr wichtigen Thema.

Was bedeutet Inklusion?

UN-Behindertenrechtskonvention
(ist seit 2009 in Deutschland verbindlich)
Hierbei handelt es sich um ein Völkerrecht, das die Gleichberechtigung behinderter Menschen in der Gesellschaft festlegt. In 50 BRK-Artikeln wird die Gleichstellung für alle gesellschaftlichen Teilbereiche verankert, darunter zum Beispiel in Artikel 24: Gewährleistung eines integrativen Bildungssystems (im Original „inclusive education.“)

Teilhabebericht der Bundesregierung

  • Unterscheidung zwischen Beeinträchtigung und Behinderung.
  • „Liegt aufgrund von Besonderheiten von Körperfunktionen oder Körperstrukturen eine Einschränkung vor, zum Beispiel beim Sehen, Hören oder Gehen, wird dies als Beeinträchtigung bezeichnet.“
  • „Erst wenn im Zusammenhang mit dieser Beeinträchtigung Teilhabe und Aktivitäten durch ungünstige Umweltfaktoren dauerhaft eingeschränkt werden, wird von Behinderung ausgegangen.“

Wer ist an der Inklusion beteiligt?

  • Lehrer
  • Erzieher
  • Frühförderer
  • Therapeuten
  • Schulbegleiter
  • Fahrdienste
  • Eltern
  • Angehörige
  • Sonderpädagogen
  • Behörden
  • Das betroffene Kind selbst!

Wie kann ich Ihnen im Rahmen der Inklusion helfen?

  • Vorträge zum Thema Inklusion
  • Inklusionsbarrieren erkennen und deren Abbau initiieren
    (Gemeinde, Schule, Kindergarten, Krippe, Freizeit)
  • Therapeutische Betreuung einzelner Klienten aus der Praxis heraus
  • Beratung zur Integration ins soziale Umfeld
  • Inklusion in Einrichtungen unterstützen (Krippe, Kita, Schule, Freizeit)
  • Arbeit im Rahmen von Schulbegleitung
  • Beratung/Schulung von Eltern, Erziehern, Lehrern, Kita-Teams, Schul-Teams
  • Beratung und Unterstützung im Ganztagsbereich

Wo werde ich tätig?

  • Im häuslichen Umfeld
  • In der Praxis
  • In der Krippe
  • Im Kindergarten
  • In der Schule
  • In der Ausbildung
  • In der Freizeit
  • Direkt in der Gruppe
  • In der Pause
  • Im Sportverein
  • Im Jugendzentrum
  • In Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeverbänden
  • In Familienzentren, Familienservice
  • In den Fachschulen, z.B. für Sozialpädagogik, Heilpädagogik

Durch die Zusatzausbildung zur Inklusionstherapeutin bin ich befähigt Sie in den aufgeführten Bereichen zu unterstützen. Eine optimale Teilhabe des Betroffenen liegt uns allen am Herzen!
Lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen!